Was kostet ein geklautes Ding —
in Freiheit gerechnet?

Erst verhängt das Gericht eine Geldstrafe (Anzahl × Tagessatz). Wird sie nicht gezahlt, tritt Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle — seit dem 1. Februar 2024 gilt: 2 Tagessätze = 1 Tag Haft § 43 StGB. Dieses Tool schätzt Geldstrafe, Hafttage, gemeinnützige Arbeitsstunden und die Kosten für die Allgemeinheit.

Deine Angaben

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Maßstab für die Tagessatzhöhe: durchschnittliches Nettoeinkommen pro Tag (§ 40 Abs. 2 StGB).

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z. B. Unterhalt — mindert die Bemessungsgrundlage; das Existenzminimum bleibt geschützt.

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Marktwert der Sache(n). Bei ≤ ca. 50 €: „geringwertig“ (§ 248a StGB) — oft Einstellung gegen Auflage.

Wie wurde geklaut?
Ersatzfreiheitsstrafe
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Aufschlüsselung

    Methode & Rechtsquellen

    Wie gerechnet wird

    • Tagessatzhöhe = anrechenbares Monatseinkommen ÷ 30 (Gerichtspraxis zu § 40 Abs. 2 StGB), mind. 1 €, max. 30.000 €.
    • Anzahl Tagessätze: geschätzter Korridor aus dem Wert der Beute (± 30 %) mit Zu-/Abschlägen für Vorstrafen (§ 46 StGB), Geständnis und Schadenswiedergutmachung — es gibt keinen amtlichen Tarif.
    • Ersatzfreiheitsstrafe = Tagessätze ÷ 2, aufgerundet, mindestens 1 Tag (§ 43 StGB; Altfälle vor 02/2024: 1:1, Art. 316o Abs. 2 EGStGB).
    • Gemeinnützige Arbeit = Hafttage × Stunden des Bundeslands (Art. 293 EGStGB, Tilgungsverordnungen der Länder).
    • Haftkosten ≈ 200–230 € pro Tag (Justizvollzug; hier 215 € angesetzt — dpa/SZ 01/2026).

    Quellen (Stand 30.09.2026)